Funktionsbeschreibung Stellenbeschreibung Fachkraft für Arbeitsicherheit (FaSi)
Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitsicherheit ergibt sich aus § 5 Arbeitsicherheitsgesetz (ASiG). Die Fachkraft für Arbeitsicherheit führt ihre Aufgaben ehrenamtlich, selbständig und gemäß geltendem Arbeitssicherheitsgesetz durch. Ihr Wirkungsbereich ist das gesamte Unternehmen.